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Kurzparkzonen in Wien

In ganz Wien gilt eine flächendeckende Kurzparkzone. Somit ist das Parken in jedem Wiener Gemeindebezirk kostenpflichtig. Autofahrer:innen benötigen einen Parkschein oder begleichen die Parkgebühr via Internet. Die Parkgebühren gelten Montag bis Freitag (also werktags) von 9 bis 22 Uhr. Die Parkdauer mit Parkschein oder Handyparken beträgt maximal 2 Stunden. öffentlichen Stellplätzen zu parken.

  • Hinweis: Bewohner:innen können für ihren Bezirk ein sogenanntes "Parkpickerl" beantragen und dürfen so lang parken, wie sie wollen.

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