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Dorfhelferin Ausbildung

Fällt in einem landwirtschaftlichen Betrieb die Bäuerin für längere Zeit aus (Tod, Krankheit, Kuraufenthalt, Schwangerschaft), kann über die Service-Stellen der Landesregierung (ggf. auch über die Bezirkshauptmannschaft oder das Gemeindeamt) um eine Dorfhelferin angesucht werden. Zuteilung nach Verfügbarkeit und ohne Rechtsanspruch. Maximale Zeit für die Aushilfe: maximal 4 Wochen. Die Ausbildung zu einer Dorfhelferin dauert ein Jahr.

Der Beruf Dorfhelferin fällt unter die Berufsbereiche Soziales, Kindergartenpädagogik und Bildung. Zur Berufsausbildung benötigt man eine einjährige Spezialausbildung. Um Ausbildugn beginnen zu können, muss man mindestens 17 Jahre alt sein und über eine landwirtschaftliche Vorbildung verfügen. Als Einstiegsgehalt kann man mit rund 1.800,- Euro rechnen (Durchschnittswert; Quelle: AMS Berufslexikon, Angaben für das Jahr 2018). Notwendige Voraussetzungen, um diesen Beruf zu ergreifen: soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, Flexibilität und Ehrlichkeit. Lehrgänge werden meist in Land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen angeboten. Infos zu diesen Schulen findest du auf www.bmnt.gv.at.

Dorfhelferin Ausbildung 1
Foto © Andreas Hollinek

Dorfhelferinnen sind im Normalfall Landesbedienstete. Zusätzliche Geldzuwendungen ("Trinkgeld") sollen sie nicht annehmen. Verursachen sie bei ihren Tätigkeiten ungewollt einen Schaden, wird das versicherungstechnisch so behandelt, als wäre dieser Schaden durch jene Person verursacht worden, deren Arbeitsleistung sie ersetzt.

Zu den hauptsächliche Tätigkeiten einer Dorfhelferin gehört die Haushaltsführung (inklusive Zusammenräumen, Kochen, Bügeln und Wäschewaschen), Pflege von pflegebedürftigen Familienmitgliedern, alle notwendigen landwirtschaftlichen Tätigkeiten (Stall, Feld, Gemüsegarten, Ernte usw.) und Einschulung von Familienmitgliedern, damit diese nach der (maximal vierwöchigen) Aushilfe all diese Arbeiten selbst übernehmen können.

Achtung: Dorfhelferinnen sind nicht befugt, an Menschen oder Tiere Medikamente zu verabreichen. Arbeiten, die nicht zum Alltag gehören, falle nicht unter den Tätigkeitsbereich von Dorfhelferinnen (z.B. den Keller oder den Dachboden zusammenräumen). Wohnt die Dorfhelferin am Hof, muss sie ein eigenes (heiz- und absperrbares) Zimmer mit eigenen Sanitäranlagen (Bad und WC) haben.

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