Sie mögen gut für die EinwohnerInnen von Wien sein, für Gäste der Stadt, die mit dem Auto kommen, sorgen sie für Verunsicherung: die flächendeckenden Kurzparkzonen. Und zwar deswegen, weil man genau wissen muss, wo, in welcher Zeit und wie lange am jeweiligen Standort parkscheinfreies Parken erlaubt ist. Das ist nämlich nicht einheitlich geregelt, sondern besucherfeindlich. Und es gibt gibt Ausnahmen von der Regelung: jene Straßen, die als offizielle Geschäftsstraßen gelten.
Das ist ja noch relativ leicht zu merken: In den Bezirken 10 Favoriten, 11 Simmering, 13 Hietzing, 19 Döbling, 21 Floridsdorf, 22 Donaustadt und 23 Liesing gibt es vorerst keine flächendeckenden Kurzparkzonen.
So. Und jetzt kommt der schwierige Teil. Wer sich alles merkt, kann das Goldene Ehrenzeichen der Stadt Wien beantragen ;-)
Fläche: 1 Innere Stadt, 2 Leopoldstadt, 3 Landstraße, 4 Wieden, 5 Margareten, 6 Mariahilf, 7 Neubau, 8 Josefstadt, 9 Alsergrund (jeweils der gesamter Bezirk). Parkzettelpflicht an Werktagen (Montag bis Freitag) von 9.00 bis 22.00 Uhr. Samstag und Sonntag darf man gebührenfrei parken, außer die Straßenschilder fordern etwas anderes. Maximale Parkdauer: 2 Stunden. Anmerkung: Diese Regelung gilt auch für 20 Brigittenau.
Fläche: innerhalb der Bezirksgrenzen und den Straßenzüge Altmannsdorfer Straße, Dr. Boehringer-Gasse / Belghofergasse. Die Altmanndorfer Straße bzw. Dr. Boehringer-Gasse / Belghofergasse selbst liegen aber außerhalb der Kurzparkzone. Maximale Parkdauer: 3 Stunden. Siehe auch 12 Meidling.
Fläche: zwischen dem Wienfluss und der ÖBB-Trasse ab der Bergmillergasse, weiters Flächen, die an den 15. und 16. Bezirk angrenzen (bei der Maroltingerstraße / Leyserstraße / Ameisgasse); weiters um den Bahnhof Hütteldorf im Bereich westlich des Hanappistadions (Bergmillergasse / Linzerstraße / Bahnhofstraße / Keißlergasse). Die "Grenzstraßen" selbst sind aber nicht Teil der bewirtschafteten Zone. Maximale Parkdauer: 3 Stunden. Siehe auch 14 Penzing.
Nach der Erweiterung: Deutschordenstraße von Hadikgasse bis Keißlergasse, Keißlergasse, Bergmillergasse, Hüttelbergstraße von Linzer Straße bis Freyenthurmgasse, Freyenthurmgasse, Rosentalgasse von Freyenthurmgasse bis Dehnegasse, Dehnegasse von Rosentalgasse bis Sanatoriumstraße, Sanatoriumstraße von Dehnegasse bis Bezirksgrenze zum 16. Bezirk.
Fläche: gesamter Bezirk. Die Kurzparkzone rund um die Stadthalle gilt jedoch von Montag bis Freitag von 9.00 bis 22.00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 18.00 bis 22.00 Uhr. Maximale Parkdauer: 3 Stunden. Siehe auch 15 Rudolfsheim-Fünfhaus.
Fläche: alles bis zur westlichen "Grenze" Montleartstraße / Ottakringer Straße / Sandleitengasse. Achtung: Im Gegensatz zu anderen Bezirken sind diese "Grenzstraßen" sehr wohl Teil der Kurzparkzone. [Alles andere wäre ja viel zu einfach gewesen, Anm.d.Red.] Maximale Parkdauer: 3 Stunden. Siehe auch 16 Ottakring.
Nach der Erweiterung: Die bisherige Gebietsgrenze sowie die Bezirksgrenzen zum 14. und 17. Bezirk bis Johann-Staud-Straße und Savoyenstraße. Alle Grenzstraßen, mit Ausnahme der Savoyenstraße, werden bewirtschaftet.
Fläche: die äußere Grenze der flächenden Kurzparkzone im 17. Bezirk bilden Sandleitengasse, Güpferlingstraße, Alszeile, Leopold-Kunschak-Platz, Richthausenstraße, Lidlstraße und die Grenze zum 18. Bezirk. Achtung: Auch hier sind die genannten Straßenzüge in die Kurzparkregelung inkludiert. Maximale Parkdauer: 3 Stunden. Siehe auch 17 Hernals.
Nach der Erweiterung: bisherigen Gebietsgrenze sowie Bezirksgrenze zum 16. Bezirk von Güpferlingstraße bis Savoyenstraße; Eselstiege; Franz-Glaser-Gasse; Andergasse; Wallishaussergasse; Pointengasse von Rudolf-Bärenhart-Gasse bis Heuberggasse; Rudolf-Bärenhart-Gasse; Heuberggasse von Pointengasse bis Trimmelgasse; Trimmelgasse; Promenadegasse; Luchtengasse; Waldegghofgasse; Ing.-Körner-Gasse; Leopold-Stockert-Platz im Zuge Ing.-Körner-Gasse; Julius-Berger-Gasse; Rosenweg; Dornbacher Straße von Waldegghofgasse bis Neuwaldegger Straße; Neuwaldegger Straße von Dornbacher Straße bis Exelbergstraße; Höhenstraße von Neuwaldegger Straße bis Artariastraße; Artariastraße; De-Quer-Gasse; Die Sackgassenbereiche Klampfelberggasse, Kreuzwiesengasse und Paul-Konrath-Gasse; Dornbacher Straße von Waldegghofgasse bis Zwerngasse; Zwerngasse; Carl-Reichert-Gasse von Zwerngasse bis Stefan-Zweig-Platz; Seemüllergasse; Himmelmutterweg; Alszeile von Himmelmutterweg bis Güpferlingstraße; Güpferlingstraße. Sämtliche Grenzstraßen werden, sofern eine Fahr- und Parkmöglichkeit besteht, bewirtschaftet.
Seit 5. September 2016 gilt auch in 18 Währing eine flächendeckende Kurzparkzone. Zeit: von 9 bis 19 Uhr. Maximale Parkdauer (gilt für Parkscheine wie auch für Handy-Parken): 3 Stunden. In den ausgewiesenen Geschäftsstraßen Währinger Straße, Teilen der Gentzgasse, Kreuzgasse, Simonygasse und Gersthofer Straße darf man von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr maximal 1,5 Stunden parken. In der Kreuzgasse ist der Samstag von dieser Regelung ausgenommen.
Fläche: gesamter Bezirk. Parkzettelpflicht an Werktagen (Montag bis Freitag) von 9.00 bis 22.00 Uhr. Samstag und Sonntag darf man gebührenfrei parken, außer die Straßenschilder fordern etwas anderes. Maximale Parkdauer: 2 Stunden. Anmerkung: Diese Regelung entspricht den Bezirken 1 bis 9 (siehe oben). Siehe auch 20 Brigittenau.
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