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Kurzparkzonen in Wien

Sie mögen gut für die EinwohnerInnen von Wien sein, für Gäste der Stadt, die mit dem Auto kommen, sorgen sie für Verunsicherung: die flächendeckenden Kurzparkzonen. Und zwar deswegen, weil man genau wissen muss, wo, in welcher Zeit und wie lange am jeweiligen Standort parkscheinfreies Parken erlaubt ist. Das ist nämlich nicht einheitlich geregelt, sondern besucherfeindlich. Und es gibt gibt Ausnahmen von der Regelung: jene Straßen, die als gelten.

Das ist ja noch relativ leicht zu merken: In den Bezirken , , , , , und gibt es vorerst keine flächendeckenden Kurzparkzonen.

So. Und jetzt kommt der schwierige Teil. Wer sich alles merkt, kann das Goldene Ehrenzeichen der Stadt Wien beantragen ;-)

Flächendeckende Kurzparzone in den Wiener Bezirken 1 bis 9

Fläche: , , , , , , , , (jeweils der gesamter Bezirk). Parkzettelpflicht an Werktagen (Montag bis Freitag) von 9.00 bis 22.00 Uhr. Samstag und Sonntag darf man gebührenfrei parken, außer die Straßenschilder fordern etwas anderes. Maximale Parkdauer: 2 Stunden. Anmerkung: Diese Regelung gilt auch für .

Teilweise flächendeckende Kurzparzone 12. Bezirk Meidling

Fläche: innerhalb der Bezirksgrenzen und den Straßenzüge Altmannsdorfer Straße, Dr. Boehringer-Gasse / Belghofergasse. Die Altmanndorfer Straße bzw. Dr. Boehringer-Gasse / Belghofergasse selbst liegen aber außerhalb der Kurzparkzone. Maximale Parkdauer: 3 Stunden. Siehe auch .

Teilweise flächendeckende Kurzparzone 14. Bezirk Penzing

Fläche: zwischen dem Wienfluss und der ÖBB-Trasse ab der Bergmillergasse, weiters Flächen, die an den 15. und 16. Bezirk angrenzen (bei der Maroltingerstraße / Leyserstraße / Ameisgasse); weiters um den Bahnhof Hütteldorf im Bereich westlich des Hanappistadions (Bergmillergasse / Linzerstraße / Bahnhofstraße / Keißlergasse). Die "Grenzstraßen" selbst sind aber nicht Teil der bewirtschafteten Zone. Maximale Parkdauer: 3 Stunden. Siehe auch .

Nach der Erweiterung: Deutschordenstraße von Hadikgasse bis Keißlergasse, Keißlergasse, Bergmillergasse, Hüttelbergstraße von Linzer Straße bis Freyenthurmgasse, Freyenthurmgasse, Rosentalgasse von Freyenthurmgasse bis Dehnegasse, Dehnegasse von Rosentalgasse bis Sanatoriumstraße, Sanatoriumstraße von Dehnegasse bis Bezirksgrenze zum 16. Bezirk.

  • Anmerkung für Anrainer: Mit dem Parkpickerl / der Parkkarte für den 14. Bezirk ist es zusätzlich möglich, im 15. Bezirk zu parken, ausgenommen im Bereich rund um die Stadthalle. Zum 16. Bezirk gelten Überlappungsbereiche, in denen ebenfalls geparkt werden kann.

Teilweise flächendeckende Kurzparzone 15. Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus

Fläche: gesamter Bezirk. Die Kurzparkzone rund um die Stadthalle gilt jedoch von Montag bis Freitag von 9.00 bis 22.00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 18.00 bis 22.00 Uhr. Maximale Parkdauer: 3 Stunden. Siehe auch .

  • Anmerkung für Anrainer: Das Parkpickerl / die Parkkarte für den 15. Bezirk gilt auch im 14. Bezirk und in den Überlappungsbereichen zum 16. Bezirk. BewohnerInnen und Betriebe des 15. Bezirks außerhalb des Bereichs Stadthalle können zwischen zwei Varianten wählen: a) billigeres Parkpickerl für den 15. Bezirk exklusive Bereich Stadthalle, jedoch gültig für den 14. Bezirk und für die Überlappungsbereiche im 16. Bezirk. b) teureres Parkpickerl für den gesamten 15. Bezirk inklusive Bereich Stadthalle sowie im 14. Bezirk und den Überlappungsbereichen im 16. Bezirk.

Teilweise flächendeckende Kurzparzone 16. Bezirk Ottakring

Fläche: alles bis zur westlichen "Grenze" Montleartstraße / Ottakringer Straße / Sandleitengasse. Achtung: Im Gegensatz zu anderen Bezirken sind diese "Grenzstraßen" sehr wohl Teil der Kurzparkzone. [Alles andere wäre ja viel zu einfach gewesen, Anm.d.Red.] Maximale Parkdauer: 3 Stunden. Siehe auch .

Nach der Erweiterung: Die bisherige Gebietsgrenze sowie die Bezirksgrenzen zum 14. und 17. Bezirk bis Johann-Staud-Straße und Savoyenstraße. Alle Grenzstraßen, mit Ausnahme der Savoyenstraße, werden bewirtschaftet.

  • Anmerkung für Anrainer: Das Parkpickerl bzw. die Parkkarte für den 16. Bezirk gilt auch in den Überlappungsbereichen zum 14., 15., und 17. Bezirk.

Teilweise flächendeckende Kurzparzone 17. Bezirk Hernals

Fläche: die äußere Grenze der flächenden Kurzparkzone im 17. Bezirk bilden Sandleitengasse, Güpferlingstraße, Alszeile, Leopold-Kunschak-Platz, Richthausenstraße, Lidlstraße und die Grenze zum 18. Bezirk. Achtung: Auch hier sind die genannten Straßenzüge in die Kurzparkregelung inkludiert. Maximale Parkdauer: 3 Stunden. Siehe auch .

Nach der Erweiterung: bisherigen Gebietsgrenze sowie Bezirksgrenze zum 16. Bezirk von Güpferlingstraße bis Savoyenstraße; Eselstiege; Franz-Glaser-Gasse; Andergasse; Wallishaussergasse; Pointengasse von Rudolf-Bärenhart-Gasse bis Heuberggasse; Rudolf-Bärenhart-Gasse; Heuberggasse von Pointengasse bis Trimmelgasse; Trimmelgasse; Promenadegasse; Luchtengasse; Waldegghofgasse; Ing.-Körner-Gasse; Leopold-Stockert-Platz im Zuge Ing.-Körner-Gasse; Julius-Berger-Gasse; Rosenweg; Dornbacher Straße von Waldegghofgasse bis Neuwaldegger Straße; Neuwaldegger Straße von Dornbacher Straße bis Exelbergstraße; Höhenstraße von Neuwaldegger Straße bis Artariastraße; Artariastraße; De-Quer-Gasse; Die Sackgassenbereiche Klampfelberggasse, Kreuzwiesengasse und Paul-Konrath-Gasse; Dornbacher Straße von Waldegghofgasse bis Zwerngasse; Zwerngasse; Carl-Reichert-Gasse von Zwerngasse bis Stefan-Zweig-Platz; Seemüllergasse; Himmelmutterweg; Alszeile von Himmelmutterweg bis Güpferlingstraße; Güpferlingstraße. Sämtliche Grenzstraßen werden, sofern eine Fahr- und Parkmöglichkeit besteht, bewirtschaftet.

  • Anmerkung für Anrainer: Das Parkpickerl / die Parkkarte für den 17. Bezirk gilt auch im Überlappungsbereich zum 16. Bezirk.

Flächendeckende Kurzparkzone 18. Bezirk Währing

Seit 5. September 2016 gilt auch in eine flächendeckende Kurzparkzone. Zeit: von 9 bis 19 Uhr. Maximale Parkdauer (gilt für Parkscheine wie auch für Handy-Parken): 3 Stunden. In den ausgewiesenen Geschäftsstraßen Währinger Straße, Teilen der Gentzgasse, Kreuzgasse, Simonygasse und Gersthofer Straße darf man von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr maximal 1,5 Stunden parken. In der Kreuzgasse ist der Samstag von dieser Regelung ausgenommen.

Flächendeckende Kurzparzone 20. Bezirk Brigittenau

Fläche: gesamter Bezirk. Parkzettelpflicht an Werktagen (Montag bis Freitag) von 9.00 bis 22.00 Uhr. Samstag und Sonntag darf man gebührenfrei parken, außer die Straßenschilder fordern etwas anderes. Maximale Parkdauer: 2 Stunden. Anmerkung: Diese Regelung entspricht den Bezirken 1 bis 9 (siehe oben). Siehe auch .

Siehe auch

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